Angie Helfrich – Ladyboss Mentoring

Allgemeine Geschäftsbedingungen Angie Helfrich

Mentoring ist eine individuelle prozessbetonte Beratungsform zu Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen. Mentoring ist immer ein freiwilliger Prozess, der auch von Seiten des Klienten aktiv und selbstverantwortlich unterstützt wird.

Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Klient und Mentorin ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbst-Reflexion und Wahrnehmung, Bewusstsein, Wertgefühl und Verantwortung des Klienten.

Entscheiden und Handeln müssen die Klienten in ihren beruflichen und privaten Lebenszusammenhängen selbst! Ein Mentor kann lediglich dabei helfen Entscheidungen und Handlungen der Klienten im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren oder zu „erproben“. Mentoring ist keine Psychotherapie – also keine Behandlung psychischer Leiden und Störungen – und kann Psychotherapie nicht ersetzen!


§1 Gegenstand der Dienstleistung

Der Klient nimmt beim Mentor die Beratungsdienstleistung Mentoring in mehreren Coaching Sitzungen in Anspruch.

Die Anzahl der Sitzungen kann einvernehmlich im Prozess reduziert jedoch nicht im 1:1 erhöht werden.


§2 Ort des Mentorings

Das Mentoring findet statt zu vereinbarten Tagen, online via Zoom.

§3 Rechte und Pflichten des Mentors

1. Offenheit: Der Mentoring legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken.

2. Verschwiegenheit: Der Mentor wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details des Klienten aus den Sitzungen.

3. Neutralität: Der Mentor wahrt in seiner Arbeit die Interessen des Klienten. Er beeinflusst den Klienten nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.

§4 Rechte und Pflichten des Klienten

1. Der Klient ist vor, während und nach dem gesamten Mentoring Prozess für seine Gesundheit selbst verantwortlich.

2. Der Klient nimmt alle vereinbarten Mentoring Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Er nimmt sich vor und nach den jeweiligen Sitzungen wenigstens 30 Minuten Zeit, um sich von üblichen Verpflichtungen ausreichend innerlich distanzieren zu können. Sofern der Klient verhindert ist, sagt er die Termine wenigstens zwei Tage im Voraus ab. 

3. Der Klient beteiligt sich aktiv und engagiert am Prozess. Der Mentor kann nur Veränderungsanregungen und Reflexionsanregungen geben. Dem Klienten ist bewusst, dass er (der Klient) diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Mentoring erfolgreich sein kann.




§5 Honorar und Rechnungsstellung

Das Honorar für das Gesamtcoaching wird individuell ausgearbeitet

§6 Haftungsbegrenzung

Der Mentor haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar des Gesamt Mentoring Prozesses begrenzt.
§7 Vertragsdauer und Ausweitung des Geltungsbereichs

Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Mentor gilt unbefristet und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 5 Werktagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach Ausspruch der Kündigung sind die innerhalb der folgenden 2 Monaten vereinbarten Sitzungen voll zu vergüten.

§8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Gerichtsstand ist Ebersberg.